Bereits seit mehreren Jahren ist bekannt, dass mit 1. Jänner 2026 eine weitere Verschärfung der Trennung von Baurestmassen in Kraft tritt. Wie diese Vorgaben in der Praxis korrekt umzusetzen sind, wurde bislang jedoch nur unzureichend kommuniziert. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat deshalb frühzeitig Informationsmaterialien erarbeitet und informiert gezielt über die künftig notwendige Baustellenpraxis.
Deponieverbote für mineralische Baurestmassen
Mit der Deponieverordnungsnovelle 2021 wurde festgelegt, dass bestimmte Baurestmassen nicht mehr deponiert werden dürfen. Bereits seit 2024 müssen unter anderem Straßenaufbruch, technisches Schüttmaterial aus dem Straßenbau, Betonabbruch, Gleisschotter, Asphalt, Einkehrsplitt sowie hochwertige Recycling-Baustoffe der Umweltqualität U-A einer Verwertung zugeführt werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn diese Materialien aufgrund erheblicher Verunreinigungen, etwa durch Öl, nicht verwertbar sind.
Erweiterte Trennpflicht für Gipsabfälle seit 2025
Seit April 2025 gelten zusätzliche Anforderungen für Gipsabfälle. Gipsplattenabfälle, deren Verschnitte sowie Calciumsulfatestrichabfälle müssen unabhängig davon, ob es sich um Neubau oder Abbruch handelt, getrennt erfasst werden. Auf der Baustelle sind dafür getrennte Mulden, Container oder Big Bags vorzusehen. Unterschieden wird zwischen klassischen Gipsplatten und Gips-Wandbauplatten, Gipsfaserplatten sowie Calciumsulfatestrich.
Die Zuordnung der Materialien ist anhand der rückseitigen Aufdrucke auf den Platten möglich. Auch Vollgipsplatten, Gipsbausteine sowie imprägnierte und vliesarmierte Varianten fallen unter diese Regelung. Die Trennung hat grundsätzlich direkt auf der Baustelle zu erfolgen. Ist dies nicht möglich, muss sie in einer geeigneten Sortieranlage durchgeführt werden.
Lagerung und Verantwortlichkeiten auf der Baustelle
Gipsabfälle sind jedenfalls regengeschützt und trocken zu lagern, etwa in geschlossenen Containern, unter Planen oder auf überdachten Flächen. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Trennung sind sowohl Bauherr als auch Bauunternehmer. Der Bauherr hat zusätzlich für ausreichend geeignete Lagerflächen zu sorgen. Damit ist klar geregelt, dass in Bauschuttmulden, die zur Deponierung vorgesehen sind, keine Gipsplattenabfälle mehr enthalten sein dürfen.
Als Stand der Technik für die Lagerung kann das Merkblatt „Zwischenlager für Baurestmassen“ des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes herangezogen werden. Darin wird ausdrücklich gefordert, den Zutritt von Niederschlagswasser zu vermeiden.
Neues Deponieverbot für Gipsplatten ab 2026
Ab 1. Jänner 2026 dürfen Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten sowie faserverstärkte Gipsplatten nicht mehr deponiert werden. Diese Abfälle sind verpflichtend einer Verwertung zuzuführen. Auch Abfallsammelzentren, die Gipsplattenabfälle annehmen, müssen ihre Abläufe entsprechend anpassen und eine Verwertung sicherstellen.
Ausnahmen gelten ausschließlich für asbesthaltige Gipsplattenabfälle, deren Asbestgehalt den zulässigen Grenzwert überschreitet, sowie für Platten, die von Recyclinganlagen als nicht verwertungsgeeignet eingestuft werden. In der Praxis gilt derzeit ein maximal zulässiger Verunreinigungsgrad von rund 20 Volumenprozent durch Fremdstoffe wie Fliesen, Tapeten oder Metalle.
Was auf der Baustelle konkret zu tun ist
Schon bisher war bei mittleren und größeren Abbruchbaustellen eine Schad- und Störstoffanalyse durch eine rückbaukundige Person oder befugte Fachanstalt verpflichtend. Diese Analyse hat bereits in der Planungsphase zu erfolgen und identifiziert unter anderem Gipsplatten als störende Stoffe für das mineralische Recycling.
Künftig müssen diese Materialien nicht nur getrennt erfasst, sondern auch trocken zwischengelagert und an berechtigte Abfallsammler mit der Abfallschlüsselnummer 31438 übergeben werden. Diese sind verpflichtet, die Gipsabfälle einer geeigneten Verwertungsanlage zuzuführen. Eine Vermischung mit anderen Bauabfällen ist konsequent zu vermeiden. Calciumsulfatestriche unterliegen hingegen auch weiterhin keinem Deponieverbot.
Informationsangebote des Baustoff-Recycling Verbandes
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband unterstützt Bauherren, Planer, Sammler, Behandler und Trockenbauer mit spezifischen Informationsbroschüren. Für Baustellen steht zudem ein übersichtlich gestaltetes Plakat zur richtigen Entsorgung von Gipsplatten zur Verfügung. Ergänzend werden Seminare angeboten, die sich gezielt mit der Baustellenentsorgung unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen befassen.
Weiterführende Informationen sind HIER abrufbar. Die Auslieferung bestellter Materialien erfolgt nach den Weihnachtsfeiertagen.
