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Neue Anforderungen an die Baustellenentsorgung

BRV Baurestmasse

Ab 1. Jänner 2026 treten neue Vorgaben für die Baustellenentsorgung in Kraft. Bereits bestehende Trennpflichten werden erweitert, Gipsplatten dürfen künftig nicht mehr deponiert werden. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband informiert über die richtige Baustellenpraxis und notwendige Vorbereitungen.

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