Die Wirtschaftskammer Niederösterreich mit der Berufsgruppe Sekundärrohstoffhandel, Recycling und Entsorgung NÖ und der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement NÖ fordert gemeinsam mit dem Verband Deutscher Metallhändler und Recycler (VDM) und seiner Arbeitsgemeinschaft Metalle Österreich sowie dem Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) eine rasche und grundlegende Überarbeitung des sogenannten Bahnzwangs für Abfalltransporte im Abfallwirtschaftsgesetz.
Seit 1. Jänner 2026 müssen Abfalltransporte mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen ab einer Straßenstrecke von über 100 Kilometern innerhalb Österreichs grundsätzlich per Bahn oder mit einem Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- bzw. Treibhausgaspotenzial durchgeführt werden.
Bisher lag die Grenze bei 200 Kilometern in den Jahren 2024 und 2025 beziehungsweise bei 300 Kilometern im Jahr 2023. Nach vorliegenden Zahlen wurden im Jahr 2023 insgesamt 3.869 Angebotsanfragen gestellt. Allerdings wurden lediglich 108 positiv beantwortet. Das entspricht einer Ablehnungsquote von 97,2 Prozent.
„Die Zielsetzung, Transporte auf die Schiene zu verlagern, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die konkrete Ausgestaltung des Bahnzwangs geht jedoch an der Realität vorbei“, wird betont. In der Praxis seien Bahnkapazitäten häufig nicht verfügbar. Zudem fehle es vielerorts an geeigneter Umschlag- und Verladeinfrastruktur. Für zeitkritische Abfall- und Sekundärrohstoffströme seien Bahntransporte daher kaum planbar.
Die Expertinnen und Experten fordern deshalb die ersatzlose Streichung der 100-Kilometer-Schwelle. Der Bahnzwang solle stattdessen auf wiederkehrende Abfallströme ab einer Tonnage von über 50 Tonnen beschränkt werden.
Benachteiligung von Sekundärrohstoffen
Die neue Regelung steht nach Ansicht der Verbände im Widerspruch zum Regierungsprogramm. Darin wurde ausdrücklich ein „Ende der Benachteiligung von Sekundärrohstoffen“ angekündigt. Aus Sicht der Branche ist die aktuelle Bestimmung jedoch nicht praxistauglich. Sie verursache wirtschaftliche Nachteile für Entsorgungsunternehmen und gefährde die Kreislaufwirtschaft.
Sekundärrohstoffe würden durch die Regelung sogar massiv gegenüber primären Rohstoffen benachteiligt, da letztere keinem Bahnzwang unterliegen. Das stelle einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar.
Auch das für den Verkehrsbereich zuständige Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hat kürzlich im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage des Abg. z. NR Klaus Mair klargestellt, dass für eine stärkere Nutzung der Bahn mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu zählen unter anderem der Ausbau der Schieneninfrastruktur, zusätzliche Umschlaganlagen, bessere organisatorische Rahmenbedingungen sowie ein effizienter grenzüberschreitender Schienengüterverkehr.
Bemerkenswert ist zudem: Kein anderer EU-Mitgliedstaat hat eine vergleichbare Einschränkung bei der Wahl des Transportmittels gesetzlich verankert. Der Bahnzwang für Abfalltransporte gilt daher als österreichisches Spezifikum mit potenziellen Nachteilen für die Kreislaufwirtschaft. Gabriele Jüly, Präsidentin Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe: „Der Bahnzwang bedeutet für unsere Betriebe zusätzliche Abfragen, zusätzliche Dokumente und zusätzliche Kosten – ohne dass am Ende verlässlich Bahnkapazitäten bereitstehen.“
Hoher bürokratischer Aufwand für Unternehmen
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft den administrativen Mehraufwand. Unternehmen müssen vor jedem Transport Abfragen über die Plattform aufschiene.gv.at durchführen. Je nach Fall sind Vorabanfragen, Angebotsanfragen sowie unterschiedliche Bestätigungen erforderlich.
Teilweise müssen diese Dokumente sogar während des Transports mitgeführt werden. Die Verpflichtung gilt in manchen Fällen sogar dann, wenn eine Abfallart gar nicht dem Bahnzwang unterliegt oder in der Praxis ohnehin keine Bahnkapazitäten verfügbar sind. Nach Ansicht der Verbände steht dieser Aufwand im klaren Widerspruch zu politischen Zielen der Entbürokratisierung.
Viel Aufwand – kaum positive Ergebnisse
Besonders kritisch sehen die Branchenvertreter das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. Die bereits genannte Ablehnungsquote von 97,2 Prozent bezieht sich noch auf die frühere 300-Kilometer-Grenze. Seit 1. Jänner 2026 gilt jedoch die 100-Kilometer-Grenze. Dadurch steigt die Zahl der notwendigen Anfragen deutlich an. Gleichzeitig dürfte sich auch die Ablehnungsquote weiter erhöhen. Trotz der geringen Erfolgschancen müssen Unternehmen weiterhin Zeit und Personal für detaillierte Anfragen aufwenden.
Thomas Kasper, Obmann der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement NÖ:
„Wir sehen in der Praxis: viel Aufwand, fast immer eine Absage. Das bindet Ressourcen, verursacht Kosten und schwächt Entsorgungs- und Recyclingbetriebe.“
Risiken für Just-in-time-Lieferketten
Die neue Regelung wirkt sich auch auf Logistik- und Produktionsabläufe aus. Viele Sekundärrohstoffe müssen kurzfristig verfügbar sein. Das gilt etwa für Ersatzbrennstoffe, Metallschrotte für industrielle Hütten und Inputmaterialien für Produktionsprozesse. Diese Stoffe werden häufig just-in-time geliefert.
Durch verpflichtende Anfragen und mögliche Wartezeiten von bis zu zwei Werktagen bei fehlender Bahnkapazität können jedoch Verzögerungen entstehen. Für Industrieunternehmen stellt das ein erhebliches Produktionsrisiko dar. Hinzu kommen längere Stand- und Lagerzeiten, die zusätzliche Risiken verursachen können, etwa Brandgefahr, Geruchsbelästigungen und ein erhöhter Flächenbedarf für Zwischenlager.
Peter Heinrich, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Metalle Österreich im VDM: „Kreislaufwirtschaft braucht planbare Transporte. Wenn Bestätigungen und Bahnprozesse Lieferungen verzögern, leidet die Versorgung der Industrie – und es wird wieder vermehrt auf Primärrohstoffe zurückgegriffen, was im Gegensatz zum Recycling stark erhöhte CO2-Emissionen bedeutet.“
Fehlende Infrastruktur und mangelnde Transparenz
Die Branchenverbände kritisieren außerdem Defizite bei Infrastruktur und Informationslage. Die Plattform aufschiene.gv.at listet zwar Verladestellen. Allerdings fehlen häufig wichtige Angaben, etwa zu:
- technischer Eignung der Anlagen
- Genehmigungen
- Lager- und Pufferkapazitäten
- Personalressourcen
- Betriebszeiten
Gerade beim Abfalltransport sind diese Informationen entscheidend, da Umschlag, Zwischenlagerung und Entladung deutlich komplexer sind als bei reinen LKW-Transporten. Zusätzlich besteht ein strukturelles Wettbewerbsproblem im Bahnsektor. Im Bereich des Einzelwagenverkehrs für Abfalltransporte gibt es faktisch nur sehr wenige Anbieter. Das schränkt die Wahlfreiheit ein und erhöht die Kosten.
Florian Fuchsluger, Vorsitzender der Berufsgruppe Sekundärrohstoffhandel, Recycling und Entsorgung NÖ: „Dieser österreichische Sonderweg schwächt den Wirtschaftsstandort: Sekundärrohstoffe wandern ins Ausland ab, Entsorgungsbetriebe verlieren Aufträge – das ist ein massiver Wettbewerbsnachteil.“
Geringe Klimawirkung bei hohen Kosten
Der Bahnzwang wurde eingeführt, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Verbände weisen jedoch darauf hin, dass Abfalltransporte nur etwa vier Prozent des gesamten Straßengüterverkehrs ausmachen. Gleichzeitig fehlen bislang belastbare Daten, die eine relevante CO₂-Einsparung durch den verpflichtenden Bahntransport belegen. Demgegenüber stehen steigende Verwaltungskosten, organisatorische Mehrbelastungen und zusätzliche Bürokratie.
Auch alternative Antriebe im LKW-Bereich – etwa Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge – sind derzeit nur begrenzt verfügbar. Gründe sind hohe Anschaffungskosten, fehlende Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie spezielle Anforderungen in der Abfallwirtschaft.
Forderung nach rascher Abschaffung
Die Verbände fordern daher eine rasche Korrektur der bestehenden Regelung. Neben der ersatzlosen Streichung der 100-Kilometer-Schwelle verlangen sie eine grundlegende Überarbeitung des Bahnzwangs. Dieser solle zumindest auf wiederkehrende Abfallströme ab einer Tonnage von über 50 Tonnen beschränkt werden. Darüber hinaus seien klare gesetzliche Vorgaben notwendig, damit Bahnkapazitäten tatsächlich verfügbar und zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen bereitgestellt werden.
Zusätzlich schlagen die Verbände Anreizsysteme statt Verpflichtungen vor, etwa eine stärkere Berücksichtigung nachhaltiger Bahntransporte in öffentlichen und privaten Ausschreibungen. „Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ist ein notwendiger zentraler Beitrag zu Klimaschutz, Ressourcenschonung und Versorgungssicherheit“, so die Verbände der Recyclingwirtschaft abschließend. „Dafür braucht es praxistaugliche Regeln, Planungssicherheit und funktionierende Infrastruktur – nicht ein Gesetz, das Betriebe im Alltag blockiert.“

